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Wir prüfen mit Sorgfalt

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Beliebigkeit
ist unsere Sache nicht. Um den exklusiven Charakter
der Gesellschaft zu wahren, entscheiden klare Kriterien
über die Aufnahme.
Im § 3 der Satzung heißt es: „Als
Mitglied können volljährige Personen aus
allen Bereichen der Wirtschaft aufgenommen werden,
sofern sie selbstständig sind oder eine leitende
Tätigkeit ausüben. Jeder Aufnahmeantrag
muss durch zwei Mitglieder unterstützt werden.“
Über den Antrag wird dann im Vorstand entschieden,
für die Aufnahme ist Einstimmigkeit erforderlich.
Wird keine
Einstimmigkeit erreicht, aber weiterhin auf Aufnahme
bestanden, entscheidet
die Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit über den
Antrag.
Die wachsende Beliebtheit der Union macht eine gewisse
Selektion nötig, um den Charakter des Vereins
zu erhalten.
Deshalb gilt in den meisten Fällen:
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Wer
unter 35 Jahre alt ist, wird an die Gildejunioren
verwiesen
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Nur
wer mindestens Prokura hat, erfüllt die
Anforderungen der Ausübung einer leitenden Tätigkeit
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Freiberufler müssen ihren Wohnsitz oder ihr Büro in
Oldenburg haben.
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Aus
jedem Unternehmen kann nur eine begrenzte Anzahl von
Mitarbeitern Mitglied der Union werden.
und
noch eins: Nur natürliche Personen können Mitglied sein.
Firmenmitgliedschaften gibt es nicht. |
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